Die Mitgliederversammlung des Vereins Wirtschaftsinitiative Kreis Gütersloh e. V. hat in ihren Sitzungen am 4. Juni 2008, am 18. Februar 2009 und am 19. September 2018 die folgende Beitragsordnung beschlossen:
§ 1 Beitrag
(1) Der Mitgliedsbeitrag für Einzelpersonen, Unternehmen und Anstalten des öffentlichen Rechts gliedert sich wie folgt:
- bis 1 Millionen Euro Umsatz = 150 Euro/Jahr
- bis 5 Millionen Euro Umsatz = 500 Euro/Jahr
- über 5 Millionen Euro Umsatz = 1.000 Euro/Jahr
(2) Der Mitgliedsbeitrag für Verbände und Vereine beträgt 500 Euro/Jahr.
(3) Einrichtungen ohne Erwerbscharakter zahlen einen Beitrag von 150 Euro/Jahr.
(4) Für das Jahr des Beitritts ermäßigt sich für das Neumitglied der Beitrag auf Antrag um 50 %. Neumitglieder, die innerhalb von 3 Jahren seit ihrer Gründung eintreten, können den Erlass des Erstjahresbeitrages beantragen. In begründeten Einzelfällen kann der Vorstand darüber hinaus den Mitgliedsbeitrag nach den Absätzen 1, 2 und 3 ermäßigen.
§ 2 Zahlungsweise
(1) Der Mitgliedsbeitrag nach Absatz 1, 2 und 3 ist in einer Summe bis zum 31. Januar des jeweiligen Kalenderjahres auf eines der Vereinskonten einzuzahlen.
(2) Erfolgt der Vereinsbeitritt während des Kalenderjahres, ist der Mitgliedsbeitrag nach § 1 Absatz 1, 2 und 3 für das laufende Geschäftsjahr innerhalb eines Monats nach Vereinsbeitritt auf das Vereinskonto einzuzahlen.
§ 3 Beitragserstattung bei Vereinsaustritt
Eine anteilige Erstattung des Mitgliedsbeitrages nach § 1 Absatz 1, 2 und 3 bei einem Vereinsaustritt während des laufenden Kalenderjahres erfolgt nicht.
Gütersloh, 19. September 2018